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Welche Förderung gibt es für neue Fenster?

Kurz gesagt

Für neue Fenster zahlt das BAFA seit dem 21. Juli 2026 einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten, im Einfamilienhaus auf höchstens 30.000 Euro, also bis zu 4.500 Euro. Die Fenster müssen dafür einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen, und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein. Alternativ können selbst nutzende Eigentümer 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen, aber nicht beides für dieselbe Maßnahme.

Der BAFA-Zuschuss seit dem 21. Juli 2026

Fenster und Außentüren fördert der Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Teil Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden Ersatz und erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren an Gebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Am 21. Juli 2026 sind neue Förderbedingungen in Kraft getreten. Die Grundförderung von 15 % ist geblieben, geändert hat sich vor allem der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Anträge, die vor diesem Datum bewilligt wurden, behalten ihre Zusage.

PunktStand Oktober 2026
Grundförderung15 % der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten im Einfamilienhausbis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €
Förderfähige Kosten für weitere Wohnungen2. bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 €; mit iSFP 30.000 € bzw. 15.000 €
iSFP-Bonus5 %, nur auf den Teil über der Höchstgrenze ohne Bonus, im Einfamilienhaus also über 30.000 €
Höchster Zuschuss im Einfamilienhaus4.500 € ohne iSFP, 10.500 € mit iSFP
Mindestinvestition300 € brutto
Anforderung an FensterUw höchstens 0,95 W/(m²K)

Was die neue Regel beim iSFP-Bonus bedeutet

Bis zum 20. Juli 2026 brachte ein iSFP auf jede förderfähige Maßnahme 5 % mehr, zusammen also 20 %. Seit dem 21. Juli gibt es den Bonus im Einfamilienhaus erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten in einem Antrag, und auch dann nur für den Betrag darüber. Ausgaben aus mehreren Anträgen im selben Jahr werden nicht zusammengezählt.

Für einen reinen Fenstertausch im Einfamilienhaus heißt das meist 15 % ohne Bonus. Bei 18.000 Euro förderfähigen Kosten beträgt der Zuschuss zum Beispiel 2.700 Euro, mit oder ohne Sanierungsfahrplan. Erst größere Vorhaben profitieren: Bei 50.000 Euro wären es 7.500 Euro Grundförderung plus 1.000 Euro Bonus.

Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 soll ein weiterer Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude starten. Laut Bundeswirtschaftsministerium gilt er nur für Dämmmaßnahmen, reine Fenstermaßnahmen sind ausgenommen.

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Technische Anforderungen an Fenster und Türen

Gefördert werden nur Bauteile, die deutlich besser dämmen als gesetzlich vorgeschrieben. Die Technischen Mindestanforderungen der BEG nennen dafür feste Höchstwerte. Uw 0,95 erreicht ein Fenster in der Regel nur mit Dreifachglas und einem gut dämmenden Rahmen.

Welchen Wert ein bestimmtes Fenster hat, steht im Datenblatt des Herstellers. Der Energieeffizienz-Experte prüft die Werte, bevor er die Maßnahme bestätigt.

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw höchstens 0,95 W/(m²K)
  • Dachflächenfenster: Uw höchstens 1,0 W/(m²K)
  • Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: Uw höchstens 1,1 W/(m²K)
  • Haustüren und andere Außentüren: UD höchstens 1,3 W/(m²K)
  • Fenster an Baudenkmalen: Uw höchstens 1,4 W/(m²K)

So läuft der Antrag ab

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle verlangt das BAFA einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste der dena. Er erstellt die technische Projektbeschreibung, deren ID zwei Monate gilt und im Antrag abgefragt wird. Fensterwerk Turgut berät Sie zur Förderung und hilft beim Antrag, ist aber selbst kein Energieeffizienz-Experte.

Die Reihenfolge ist wichtig. Einen Vertrag mit Förderbedingung verlangt das BAFA schon bei der Antragstellung, mit den Arbeiten selbst sollte es aber erst danach losgehen. Den Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einreichen, sonst entfällt der Anspruch. Für die Begleitung durch den Experten gibt es beim BAFA einen eigenen Zuschuss.

  • Energieeffizienz-Experten beauftragen, zum Beispiel über energie-effizienz-experten.de
  • Angebot einholen und einen Vertrag schließen, der nur bei Bewilligung durch das BAFA gilt und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt
  • Antrag im BAFA-Portal stellen, spätestens dann muss dieser Vertrag vorliegen
  • Mit dem Einbau warten, bis der Antrag gestellt ist; wer vor dem Bescheid beginnt, trägt das Risiko selbst
  • Nach dem Einbau erstellt der Experte den technischen Projektnachweis, danach reichen Sie den Verwendungsnachweis ein
  • Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus

Steuerbonus und Ergänzungskredit

Statt des Zuschusses können Sie die Kosten nach § 35c EStG bei der Einkommensteuer geltend machen, wenn Sie das Haus selbst bewohnen. Abgezogen werden 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre: je 7 % im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt höchstens 40.000 Euro je Objekt.

Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen. Laut co2online muss die Maßnahme bis Ende 2029 abgeschlossen sein, die Rechnung muss überwiesen werden, und bei Ratenzahlung gibt es den Bonus erst nach der letzten Rate. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

Wer den Eigenanteil finanzieren möchte, kann nach der BAFA-Bewilligung den KfW-Ergänzungskredit (358, 359) über die Hausbank beantragen. Der Bescheid darf nicht älter als 12 Monate und noch nicht ausgezahlt sein. Finanziert werden bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Variante 358 richtet sich an Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro.

Einbruchschutz, Sonnenschutz und der aktuelle Stand

Einen eigenen Bundeszuschuss für Einbruchschutz gibt es derzeit nicht. Einbruchhemmende Fenster ab RC2 können aber Teil der BEG-Maßnahme sein, wenn sie den Uw-Wert von 1,1 einhalten. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Einbruchschutz.

Auch außenliegender Sonnenschutz kann nach BAFA gefördert werden, wenn er die technischen Anforderungen erfüllt. Ob ein bestimmter Rollladen oder Raffstore darunter fällt, klärt der Energieeffizienz-Experte. Manche Länder und Städte haben zusätzlich eigene Programme, nach denen Sie vor der Auftragsvergabe fragen sollten.

Die Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Dieser Text gibt den Stand Mitte Oktober 2026 wieder, die Angaben zum Steuerbonus stützen sich auf co2online vom September 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter, die am Tag Ihres Antrags beim BAFA gelten.

In Datteln, Castrop-Rauxel und den umliegenden Städten im Ruhrgebiet bespricht Fensterwerk Turgut die Förderung schon beim kostenlosen Aufmaß und hilft danach beim Antrag.

Häufige Fragen

01.Bekomme ich noch 20 % Zuschuss für neue Fenster?

Für einen reinen Fenstertausch im Einfamilienhaus meist nicht mehr. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus von 5 % nur noch für den Teil eines Antrags, der über 30.000 Euro förderfähigen Kosten liegt. Bei kleineren Vorhaben bleibt es bei 15 %, ältere Angaben mit pauschal 20 % sind überholt.

02.Gibt es von der KfW einen Zuschuss für Fenster?

Für den Tausch einzelner Fenster nicht. Den Zuschuss zahlt das BAFA, die KfW bietet dazu nur den Ergänzungskredit an, der eine BAFA-Bewilligung voraussetzt. Wer das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert, nutzt dagegen eigene KfW-Programme.

03.Darf ich den Vertrag mit dem Fensterbauer vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, wenn der Vertrag eine Bedingung enthält: Er gilt nur, wenn das BAFA die Förderung bewilligt. Laut BAFA muss ein solcher Vertrag spätestens bei der Antragstellung vorliegen und das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennen. Mit dem Einbau selbst warten Sie, bis der Antrag gestellt ist, am besten bis der Bescheid da ist.

04.Was bringt mehr, Zuschuss oder Steuerbonus?

Der Steuerbonus erstattet mit 20 % mehr als der Zuschuss mit 15 %, wird aber über drei Jahre verteilt und wirkt nur, soweit Sie Einkommensteuer zahlen. Einen Energieeffizienz-Experten brauchen Sie dafür nicht, wohl aber die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Wer wenig Steuern zahlt oder das Geld schneller braucht, fährt mit dem Zuschuss oft besser. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung.

Quellen

  1. Einzelmaßnahmen an der GebäudehülleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2026
  2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Informationen zur AntragstellungBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2026
  3. FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (energiewechsel.de), 14.10.2026
  4. Förderfähige U-Werte (BEG): Welche Dämmwerte gelten?lampeundteam.de, 24.08.2026
  5. Merkblatt Kredit Nr. 358/359 BEG Einzelmaßnahmen ErgänzungskreditKfW, 24.09.2026
  6. Energetische Sanierung steuerlich absetzen in 2026co2online, 03.09.2026
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